"NICH MIT MI! IK BÜN PLIETSCH UN ROP DE 110" - mit dieser PrĂ€ventionskampagne warnt die Polizeiinspektion Verden/Osterholz gemeinsam mit örtlichen Anbietern des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) vor BetrĂŒgereien

Pressemitteilung vom 06.04.2023

Wer kĂŒrzlich mit dem Bus in den Landkreisen Verden oder Osterholz unterwegs gewesen ist, dĂŒrfte schon die Plakate in den AushĂ€ngen bemerkte haben: "NICH MIT MI! IK BÜN PLIETSCH UN ROP DE 110" heißt es. Mit diesen Plakaten möchte die Polizeiinspektion Verden/Osterholz vor allem im ÖPNV vor typischen BetrugsphĂ€nomenen am Telefon warnen: Falscher Polizeibeamter, Enkeltrick, Schockanrufe und auch BetrĂŒgereien ĂŒber Messenger-Dienste oder SMS stellen im ZustĂ€ndigkeitsbereich der Polizeiinspektion Verden/Osterholz aktuelle PhĂ€nomene dar. Im Fokus der TĂ€ter stehen insbesondere Ă€ltere Menschen. Die Plakate gibt es nicht nur "op platt" - sondern auch auf Hochdeutsch.

Kriminalhauptkommissar Joachim Kopietz zeigt sich erfreut ĂŒber die rege Beteiligung der Anbieter im ÖPNV: "Wir freuen uns, dass die PrĂ€ventionskampagne auf so eine breite Zustimmung trifft. Selbst FahrgĂ€ste, die auch nur eine Station mitfahren, werden auf die Plakate aufmerksam. So können wir ganz viele Menschen erreichen und vor diesen perfiden Maschen warnen und wollen auch demnĂ€chst auf andere Branchen zugehen." Bereits in Frisörbetrieben und einer Vielzahl an EinzelhandelsgeschĂ€ften sind die Plakate ausgehĂ€ngt.

An der Kampagne beteiligten sich "AllerBus" aus Verden, "Reisedienst Von Rahden" aus Schwanewede und sĂ€mtliche BĂŒrgerbus-Vereine "BĂŒrgerBus" in den Landkreisen Verden und Osterholz. Der "Pro BĂŒrgerbus e.V." unterstĂŒtzt ebenfalls die Kampagne.

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Auch in vielen LĂ€den und EinzelhĂ€ndlern in den Landkreisen Verden und Osterholz hĂ€ngen bereits solche Plakate. Interessierte können Plakate bei Joachim Kopietz erhalten. Joachim Kopietz steht als Beauftragter fĂŒr KriminalprĂ€vention der Polizeiinspektion Verden/Osterholz mit einer kostenlosen Beratung, wie man sich vor derartigen und anderen KriminalitĂ€tsphĂ€nomenen schĂŒtzen kann, zur Seite und ist unter 04231/806-108 erreichbar. Er stellt weiterhin heraus: "Niemand muss sich schĂ€men, von TĂ€tern getĂ€uscht und von dieser Masche Betroffenen zu sein. Wichtig ist es in jedem Fall, der Familie oder anderen nahestehenden Personen anzuvertrauen und in jedem Fall eine Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Nur so können wir helfen! Gerade, wenn es um die Aufarbeitung oder Verarbeitung des Erlebten geht, können sich Betroffene auch an Opferhilfeeinrichtungen wenden!".

Wie man sich schĂŒtzen kann:

Falscher Polizeibeamter

Die TĂ€ter versuchen die GeschĂ€digten unter verschiedenen VorwĂ€nden am Telefon zu veranlassen, Geld- oder WertgegenstĂ€nde aus dem Haus oder von der Bank an die TĂ€ter herauszugeben und geben sich dabei als Polizeibeamte aus. Beispielsweise wird behauptet, dass das Geld auf der Bank nicht mehr sicher sei. Und auch nicht im Hause, da beispielsweise Einbrecherbanden unterwegs seien. Weitere VorwĂ€nde sind unter anderem, dass Geld oder WertgegenstĂ€nde auf Spuren untersucht werden mĂŒssten.

Auch behaupten die TĂ€ter, bei den Bank seien MittĂ€ter angestellt, der Teil der Bande sei. Aufgrund angeblicher Spezialoperationen dĂŒrfe man auch nicht die örtliche Polizei informieren oder andere einweihen. Die TĂ€ter wollen den Kontakt der Betroffenen nach zu anderen Personen oder der Polizei nach außen um jeden Preis vermeiden.

Schockanrufe und Enkel-Trick

Bei "Schockanrufen" konfrontieren die TÀter die GeschÀdigten mit schlimmen VorfÀllen, die sich angeblich ereignet hÀtten, wie beispielsweise ein schwerer Verkehrsunfall oder Tod eines Nahestehenden. Auch damit verbunden werden angeblich erforderliche Geldforderungen geltend gemacht.

Die TĂ€ter bedienen sich dabei speziellen technischen Mitteln, die bei einem Anruf die 110 oder die Telefonnummer der örtlichen Polizeidienststelle erscheinen lĂ€sst. Auch geben sich dabei die TĂ€terinnen oder TĂ€ter als enge Angehörige, wie Enkel oder Kinder der Betroffenen aus. Mit den Worten "Rate mal, wer hier sprichst", versuchen mitunter die TĂ€ter erstmal die Namen der Angehörigen zu erfahren, als die man sich dann ausgeben will. Wie auch bei den "Schockanrufen", stellen die TĂ€ter die Lage Ă€ußerst dringlich dar und versuchen so, die Betroffenen unter Druck zu setzen und die Betroffenen dazu bewegen, Geld oder andere WertgegenstĂ€nde herauszurĂŒcken.

Auch Kontaktaufnahme via Messenger-Dienst oder SMS

Auch versuchen TĂ€ter, Betroffene ĂŒber Messenger-Dienste oder SMS zu kontaktieren. So geben sie sich beispielsweise als Sohn oder die Tochter der Betroffenen aus und spielen auch hier den Betroffenen VorwĂ€nde vor, um sie um ihr Geld zu bringen. Typische VorwĂ€nde sind kurzfristige Geldnot, um das Auto nach einem Verkehrsunfall zu reparieren oder man benötige Geld, um das neue Handy zu bezahlen - das alte Handy sei kaputtgegangen oder man hĂ€tte den Handyvertrag gewechselt.

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Wie man sich schĂŒtzen kann

Die Polizeiinspektion Verden/Osterholz rĂ€t in solchen FĂ€llen, niemals auf die Forderungen der TĂ€ter einzugehen und auch keine Details zu finanziellen VerhĂ€ltnissen preiszugeben. Die Polizei wird niemals um GeldbetrĂ€ge bitten. Übergeben Sie in keinem Falle Geld an unbekannte Personen und lassen sie auch keine Unbekannten in Ihre Wohnung. Am Telefon sollte man sich nicht unter Druck setzen lassen, sondern im Zweifel immer einfach auflegen.

Von angeblichen Amtspersonen sollte der Dienstausweis gefordert werden. Auch bei geringen Zweifeln sollte die Dienststelle angerufen werden, von der die angebliche Amtsperson kommen soll oder die 110 gewĂ€hlt werden. Wichtig ist dabei, die Telefonnummer selbst herauszusuchen und keine Nummer zu wĂ€hlen, die Unbekannten auszuhĂ€ndigen. Auch ist es wichtig, das GesprĂ€ch wirklich zu beenden. Das heißt: Auflegen und die Telefonnummer der Polizei neu wĂ€hlen. Ein gesundes Misstrauen ist kein Zeichen von Unhöflichkeit.

Wenn Sie von Telefonnummern auf Messenger-Diensten oder via SMS angeschrieben werden, die Sie nicht kennen und auch nicht eingespeichert haben, ist Vorsicht geboten. Das gleiche gilt fĂŒr Anrufe von Personen oder Telefonnummern. Speichern Sie die Telefonnummern auf keinen Fall ein. Wenn sich Menschen in den Textnachrichten als Angehörige oder Bekannte ausgeben, sollte man das ĂŒberprĂŒfen. Kontaktieren Sie Ihre Angehörigen oder Bekannten ĂŒber die Ihnen bekannte Nummer oder auch persönlich und fragen Sie, ob alles in Ordnung sei.

Besteht eine Kontovollmacht fĂŒr Kinder oder andere enge Angehörige der GeschĂ€digten, hat die Bank die Möglichkeit, sofort die hinterlegten Namen zu kontaktieren und den Sachverhalt vorzutragen. Eine Kontovollmacht sollte wohl ĂŒberlegt sein und in jedem Falle mit Vertrauenspersonen besprochen werden!

Weiterhin ist es sinnvoll, die Familie oder sonst nahestehende Personen zu informieren und in jedem Fall Anzeige bei der Polizei zu erstatten.

RĂŒckfragen bitte an:

Polizeiinspektion Verden / Osterholz
Sarah Schlierkamp
Telefon: 04231/806-104

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