SNB/NBS
Gemäß Eisenbahninfrastruktur-Benutzungsverordnung (EIBV) §4 Abs. 5 Satz 2 sowie § 21 Abs. 7 gibt die VWE die Endgültige Fassung ihrer Schienennetz-Benutzungsbedingungen (SNB) und Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen (NBS) sowie deren Entgeltlisten hiermit bekannt.
NBS
Der Allgemeine Teil (AT) der NBS entsprechen dem aktuellen Stand der Empfehlung des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV).
Der Besondere Teil der NBS wurde komplett neu verfasst. Hierzu zählen auch die Einführung neuer Entgeltgrundsätze und einer neuen Entgeltliste.
Der Besondere Teil der NBS wurde komplett neu verfasst. Hierzu zählen auch die Einführung neuer Entgeltgrundsätze und einer neuen Entgeltliste.
SNB
Die SNB BT enthalten unterjährige Änderungen hinsichtlich redaktioneller und betrieblichen Angelegenheiten.
Bekanntmachungen
Im Verfahren zum Entwurf der B21 zur FV-NE und dem mit der BNetzA abgestimmten Rahmen weisen wir auf die geplante Änderung und als Link auf das zugehörige Regelwerk des VDV hin www.vdv-regelwerke.de
Die Stellungnahmefrist endet am 26.08.2020