Anpassung unserer Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen (NBS) in Folge der vorgesehenen Neuherausgabe der VDV-Schrift 755 – Streckenkenntnisrichtlinie.
Wir beabsichtigten unsere Nutzungsbedingungen aus Anlass der beabsichtigten Änderungen zur VDV-Schrift 755 Streckenkenntnisrichtlinie anzupassen. Der Entwurf der VDV-Schrift 755 – Streckenkenntnisrichtlinie steht Ihnen zur Einsicht unter diesem Link bereit. Wir geben Ihnen hiermit die Möglichkeit der Stellungnahme. Die Stellungnahmefrist zum Entwurf der VDV-Schrift 755 (Entwurf 2023) läuft bis zum 18.12.2023.
SNB/NBS
Gemäß Eisenbahninfrastruktur-Benutzungsverordnung (EIBV) §4 Abs. 5 Satz 2 sowie § 21 Abs. 7 gibt die VWE die Endgültige Fassung ihrer Schienennetz-Benutzungsbedingungen (SNB) und Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen (NBS) sowie deren Entgeltlisten hiermit bekannt.
NBS
Der Allgemeine Teil (AT) der NBS entsprechen dem aktuellen Stand der Empfehlung des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV).
Der Besondere Teil der NBS wurde komplett neu verfasst. Hierzu zählen auch die Einführung neuer Entgeltgrundsätze und einer neuen Entgeltliste.
SNB
Die SNB BT enthalten unterjährige Änderungen hinsichtlich redaktioneller und betrieblichen Angelegenheiten.