SNB/NBS
Gemäß Eisenbahninfrastruktur-Benutzungsverordnung (EIBV) §4 Abs. 5 Satz 2 sowie § 21 Abs. 7 gibt die VWE die Endgültige Fassung ihrer Schienennetz-Benutzungsbedingungen (SNB) und Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen (NBS) sowie deren Entgeltlisten hiermit bekannt.
NBS
Der Allgemeine Teil (AT) der NBS entsprechen dem aktuellen Stand der Empfehlung des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV).
Der Besondere Teil (BT) der NBS inklusive Entgeltliste steht Ihnen zum Download nachstehend zur Verfügung. Diese gelten ab dem 01.01.2025.