SNB/NBS
GemÀà Eisenbahninfrastruktur-Benutzungsverordnung (EIBV) §4 Abs. 5 Satz 2 sowie § 21 Abs. 7 gibt die VWE die EndgĂŒltige Fassung ihrer Schienennetz-Benutzungsbedingungen (SNB) und Nutzungsbedingungen fĂŒr Serviceeinrichtungen (NBS) sowie deren Entgeltlisten hiermit bekannt.
NBS
Der Allgemeine Teil (AT) der NBS entsprechen dem aktuellen Stand der Empfehlung des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV).
Der Besondere Teil der NBS wurde komplett neu verfasst. Hierzu zĂ€hlen auch die EinfĂŒhrung neuer EntgeltgrundsĂ€tze und einer neuen Entgeltliste.
SNB
Die SNB BT enthalten unterjĂ€hrige Ănderungen hinsichtlich redaktioneller und betrieblichen Angelegenheiten.