VBN-MOBILITĂTSGARANTIE
VERSPĂTUNG? GELD ZURĂCK!
PĂŒnktlichkeit ist unsere Regel, UnpĂŒnktlichkeit die Ausnahme. Der VBN garantiert Ihre MobilitĂ€t und darum gilt: Geld zurĂŒck ab 21 Minuten VerspĂ€tung! Ohne Wenn und Aber, einfach, schnell und transparent. VerspĂ€tete Verbindung plus genutztes Ticket notieren und Geld zurĂŒck mit dem Online-Garantieformular beantragen!
WER KANN DIE MOBILITĂTSGARANTIE IN ANSPRUCH NEHMEN?
- Nutzende einer Vielzahl von Einzel- und ZeitTickets des VBN-Tarifs.
- Antragstellende Personen mĂŒssen mindestens 15 Jahre alt sein und ĂŒber eine IBAN-Bankverbindung verfĂŒgen.
WANN KANN DIE VBN-MOBILITĂTSGARANTIE IN ANSPRUCH GENOMMEN WERDEN?
- GrundsÀtzlich bei VerspÀtung am Fahrtziel ab 21 Minuten.
- UnabhÀngig davon, ob Sie eine Direktverbindung oder Umsteigeverbindung genutzt haben.
- Der Grund fĂŒr die VerspĂ€tung ist unerheblich.
- MaĂgeblich fĂŒr die VBN-MobilitĂ€tsgarantie sind die aktuell veröffentlichten FahrplanauskĂŒnfte des FahrPlaners (www.vbn.de und FahrPlaner-App).
WANN GILT DIE VBN-MOBILITĂTSGARANTIE NICHT?
- FĂŒr mitgenommene FahrgĂ€ste.
- Bei planbaren Abweichungen (zum Beispiel BaumaĂnahme, Pandemie), die mindestens einen Tag vorher im FahrPlaner abrufbar sind.
- Bei unplanbaren Abweichungen (zum Beispiel bei Streckensperrungen nach Unwetter oder Unfall sowie bei streikbedingten AusfĂ€llen) ab dem zweiten Tag, wenn am ersten ĂŒber die weiteren AusfĂ€lle/EinschrĂ€nkungen im FahrPlaner informiert wurde.
ZU BEACHTEN
- Die EntschĂ€digung ist pro Antragssteller:in (bei ĂŒbertragbaren Zeitkarten pro Zeitkarte) auf maximal zwei Fahrten pro Tag und zehn Fahrten pro Kalendermonat begrenzt.
- Der Erstattungsbetrag ist auf den Wert des jeweiligen EinzelTickets beziehungsweise des jeweiligen ZeitTickets begrenzt. FahrgĂ€ste mit MonatsTicket (auch StadtTicket und SeniorenTicket), MIA- und MIAPLUS sowie JobTicket erhalten maximal den fĂŒr den jeweiligen Kalendermonat gezahlten Betrag erstattet. FahrgĂ€ste mit 7-TageTicket erhalten maximal den Wert des betreffenden Tickets erstattet.
- Die VBN-MobilitĂ€tsgarantie gilt ausdrĂŒcklich fĂŒr alle nachfolgend genannten EinzelTickets, TagesTickets oder ZeitTickets. Nutzende von nicht genannten Tickets erhalten keine EntschĂ€digung.
WIE HOCH IST DIE ENTSCHĂDIGUNG?
Nutzende der folgenden Tickets erhalten pro VerspĂ€tungsfall eine EntschĂ€digung. Dabei ist egal, ĂŒber welchen Vertriebsweg (Vorverkaufsstelle, Fahrpersonal, Ticketautomat, BOB, HandyTicket, Fairtiq, DB-Navigator) das Ticket erworben wurde.
TICKET |
PREISSTUFE I, A, B ODER S |
PREISSTUFE C, D, E, F, G ODER H |
EinzelTicket |
2 Euro |
50 Prozent des Ticketwertes |
EinzelTicket Kind |
1 Euro |
50 Prozent des Ticketwertes |
KurzstreckenTicket |
1 Euro |
â |
4er-Ticket |
2 Euro |
50 Prozent des Ticketwertes |
4er-Ticket Kind |
1 Euro |
50 Prozent des Ticketwertes |
TagesTicket (1 bis 5 Personen) |
mindestens 2 Euro, maximal 6,20 Euro, je nach Preisstufe und Personenzahl |
mindestens 2,60 Euro, maximal 10,30 Euro, je nach Preisstufe und Personenzahl |
GruppenTicket (pro Person) |
1 Euro |
50 Prozent des Ticketwertes |
Wertmarke zum Schwerbehindertenausweis |
1 Euro |
1 Euro |
Nutzer der folgenden Zeitkarten bekommen eine pauschale EntschÀdigung pro Vorfall:
TICKET |
PREISSTUFE I, A, B, C, D ODER S |
PREISSTUFE E ODER F |
PREISSTUFE G ODER H |
7-TageTicket Erwachsene und SchĂŒler |
3 Euro |
4 Euro |
6 Euro |
MonatsTicket Erwachsene und SchĂŒler |
3 Euro |
4 Euro |
6 Euro |
MIA und MIAplus |
3 Euro |
4 Euro |
6 Euro |
JobTicket Erwachsene und Auszubildende |
3 Euro |
4 Euro |
6 Euro |
AnschlussTickets werden mit 1,80 Euro (Erwachsene) beziehungsweise 1,30 Euro (Kinder) pauschal erstattet. 1.-Klasse-ZuschlÀge werden mit 1,30 Euro pauschal erstattet. Voraussetzung ist eines der oben genannten erstattungsfÀhigen Grundtickets.
TAXIKOSTEN
In folgenden FÀllen besteht Anspruch auf Erstattung von Taxikosten bis zu einer Höhe von maximal 25 Euro:
- Das Fahrtziel wĂŒrde mit einer VerspĂ€tung von mehr als 60 Minuten oder gar nicht erreicht werden.
- Im Zeitraum 23:00 Uhr bis 05:00 Uhr wĂŒrde das Fahrtziel mit einer VerspĂ€tung von mehr als 30 Minuten oder gar nicht erreicht werden.
- FĂŒr Personen im Rollstuhl: Bei defekter Einstiegshilfe und einer zu erwartenden VerspĂ€tung von mehr als 20 Minuten am Fahrtziel.
Besteht eine alternative Fahrtmöglichkeit, mit der das Fahrtziel mit weniger als der angegebenen VerspÀtung erreicht werden kann, besteht kein Anspruch auf Taxikostenerstattung.
VBN-MOBILITĂTSGARANTIE BEANTRAGEN
Der Antrag auf EntschĂ€digung ist binnen 7 Tagen online an den VBN zu richten. Die Frist beginnt mit dem auf den Vorfall folgenden Tag. Sie ist auch gewahrt, wenn der Antrag bei einem der Verkehrsunternehmen des VBN unter Verwendung des dafĂŒr vorgesehenen Formulars erfolgt; maĂgeblich ist insoweit das Datum des Eingangsstempels des Verkehrsunternehmens. Danach entfĂ€llt der Anspruch auf EntschĂ€digung.
Bei der Antragsstellung muss das genutzte Ticket und gegebenenfalls weitere Nachweise vorgelegt werden. Dazu sind im Online-Formular alle Nachweise in gÀngigen Dateiformaten hochzuladen. Taxi-Quittungen sind im Original an den VBN zu senden.
Die Abwicklung erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Antragseingang beim VBN in der Reihenfolge der AntragseingĂ€nge. Die Ăberweisung von ErstattungsbetrĂ€gen erfolgt spĂ€testens 4 Wochen nach Antragseingang.