VBN-MOBILITÄTSGARANTIE

 
Bitte beachten Sie, dass die VBN-MobilitĂ€tsgarantien fĂŒr AllerBus ausschließlich fĂŒr die Linienbusse der Verdener Verkehrsgesellschaft im LinienbĂŒndel Verden-Ost gelten. Die Linienbusse der Verden-Walsroder Eisenbahn GmbH im Landkreis Heidekreis fallen nicht unter die VBN-MobilitĂ€tsgarantien.
 

VERSPÄTUNG? GELD ZURÜCK!

PĂŒnktlichkeit ist unsere Regel, UnpĂŒnktlichkeit die Ausnahme. Der VBN garantiert Ihre MobilitĂ€t und darum gilt: Geld zurĂŒck ab 21 Minuten VerspĂ€tung! Ohne Wenn und Aber, einfach, schnell und transparent. VerspĂ€tete Verbindung plus genutztes Ticket notieren und Geld zurĂŒck mit dem Online-Garantieformular beantragen!
 

WER KANN DIE MOBILITÄTSGARANTIE IN ANSPRUCH NEHMEN?

  • Nutzende einer Vielzahl von Einzel- und ZeitTickets des VBN-Tarifs.
  • Antragstellende Personen mĂŒssen mindestens 15 Jahre alt sein und ĂŒber eine IBAN-Bankverbindung verfĂŒgen.
     

WANN KANN DIE VBN-MOBILITÄTSGARANTIE IN ANSPRUCH GENOMMEN WERDEN?

  • GrundsĂ€tzlich bei VerspĂ€tung am Fahrtziel ab 21 Minuten. 
  • UnabhĂ€ngig davon, ob Sie eine Direktverbindung oder Umsteigeverbindung genutzt haben. 
  • Der Grund fĂŒr die VerspĂ€tung ist unerheblich.
  • Maßgeblich fĂŒr die VBN-MobilitĂ€tsgarantie sind die aktuell veröffentlichten FahrplanauskĂŒnfte des FahrPlaners (www.vbn.de und FahrPlaner-App).
     

WANN GILT DIE VBN-MOBILITÄTSGARANTIE NICHT? 

  • FĂŒr mitgenommene FahrgĂ€ste. 
  • Bei planbaren Abweichungen (zum Beispiel Baumaßnahme, Pandemie), die mindestens einen Tag vorher im FahrPlaner abrufbar sind.
  • Bei unplanbaren Abweichungen (zum Beispiel bei Streckensperrungen nach Unwetter oder Unfall sowie bei streikbedingten AusfĂ€llen) ab dem zweiten Tag, wenn am ersten ĂŒber die weiteren AusfĂ€lle/EinschrĂ€nkungen im FahrPlaner informiert wurde.
     

ZU BEACHTEN

  • Die EntschĂ€digung ist pro Antragssteller:in (bei ĂŒbertragbaren Zeitkarten pro Zeitkarte) auf maximal zwei Fahrten pro Tag und zehn Fahrten pro Kalendermonat begrenzt.
  • Der Erstattungsbetrag ist auf den Wert des jeweiligen EinzelTickets beziehungsweise des jeweiligen ZeitTickets begrenzt. FahrgĂ€ste mit MonatsTicket (auch StadtTicket und SeniorenTicket), MIA- und MIAPLUS sowie JobTicket erhalten maximal den fĂŒr den jeweiligen Kalendermonat gezahlten Betrag erstattet. FahrgĂ€ste mit 7-TageTicket erhalten maximal den Wert des betreffenden Tickets erstattet.
  • Die VBN-MobilitĂ€tsgarantie gilt ausdrĂŒcklich fĂŒr alle nachfolgend genannten EinzelTickets, TagesTickets oder ZeitTickets. Nutzende von nicht genannten Tickets erhalten keine EntschĂ€digung.
     

WIE HOCH IST DIE ENTSCHÄDIGUNG?

Nutzende der folgenden Tickets erhalten pro VerspĂ€tungsfall eine EntschĂ€digung. Dabei ist egal, ĂŒber welchen Vertriebsweg (Vorverkaufsstelle, Fahrpersonal, Ticketautomat, BOB, HandyTicket, Fairtiq, DB-Navigator) das Ticket erworben wurde.

 

TICKET

PREISSTUFE I, A, B ODER S

PREISSTUFE C, D, E, F, G ODER H

EinzelTicket

2 Euro

50 Prozent des Ticketwertes

EinzelTicket Kind

1 Euro

50 Prozent des Ticketwertes

KurzstreckenTicket

1 Euro

–

4er-Ticket 

2 Euro

50  Prozent des Ticketwertes

4er-Ticket Kind    

1 Euro

50 Prozent des Ticketwertes

TagesTicket (1 bis 5 Personen)    

mindestens 2 Euro, maximal 6,20 Euro, je nach Preisstufe und Personenzahl

mindestens 2,60 Euro, maximal 10,30 Euro, je nach Preisstufe und Personenzahl

GruppenTicket (pro Person)

1 Euro

50 Prozent des Ticketwertes

Wertmarke zum Schwerbehindertenausweis

1 Euro

1 Euro


Nutzer der folgenden Zeitkarten bekommen eine pauschale EntschĂ€digung pro Vorfall:
 

TICKET

PREISSTUFE I, A, B, C, D ODER S

PREISSTUFE E ODER F

PREISSTUFE G ODER H

7-TageTicket Erwachsene und SchĂŒler

3 Euro

4 Euro

6 Euro

MonatsTicket Erwachsene und SchĂŒler

3 Euro

4 Euro

6 Euro

MIA und MIAplus

3 Euro

4 Euro

6 Euro

JobTicket Erwachsene und Auszubildende

3 Euro

4 Euro

6 Euro

AnschlussTickets werden mit 1,80 Euro (Erwachsene) beziehungsweise 1,30 Euro (Kinder) pauschal erstattet. 1.-Klasse-ZuschlĂ€ge werden mit 1,30 Euro pauschal erstattet. Voraussetzung ist eines der oben genannten erstattungsfĂ€higen Grundtickets.
 

TAXIKOSTEN

In folgenden FĂ€llen besteht Anspruch auf Erstattung von Taxikosten bis zu einer Höhe von maximal 25 Euro:

  • Das Fahrtziel wĂŒrde mit einer VerspĂ€tung von mehr als 60 Minuten oder gar nicht erreicht werden.
  • Im Zeitraum 23:00 Uhr bis 05:00 Uhr wĂŒrde das Fahrtziel mit einer VerspĂ€tung von mehr als 30 Minuten oder gar nicht erreicht werden. 
  • FĂŒr Personen im Rollstuhl: Bei defekter Einstiegshilfe und einer zu erwartenden VerspĂ€tung von mehr als 20 Minuten am Fahrtziel.

Besteht eine alternative Fahrtmöglichkeit, mit der das Fahrtziel mit weniger als der angegebenen VerspÀtung erreicht werden kann, besteht kein Anspruch auf Taxikostenerstattung.
 

VBN-MOBILITÄTSGARANTIE BEANTRAGEN

Der Antrag auf EntschĂ€digung ist binnen 7 Tagen online an den VBN zu richten. Die Frist beginnt mit dem auf den Vorfall folgenden Tag. Sie ist auch gewahrt, wenn der Antrag bei einem der Verkehrsunternehmen des VBN unter Verwendung des dafĂŒr vorgesehenen Formulars erfolgt; maßgeblich ist insoweit das Datum des Eingangsstempels des Verkehrsunternehmens. Danach entfĂ€llt der Anspruch auf EntschĂ€digung.

Bei der Antragsstellung muss das genutzte Ticket und gegebenenfalls weitere Nachweise vorgelegt werden. Dazu sind im Online-Formular alle Nachweise in gĂ€ngigen Dateiformaten hochzuladen. Taxi-Quittungen sind im Original an den VBN zu senden.

Die Abwicklung erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Antragseingang beim VBN in der Reihenfolge der AntragseingĂ€nge. Die Überweisung von ErstattungsbetrĂ€gen erfolgt spĂ€testens 4 Wochen nach Antragseingang.

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