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Wir beabsichtigen die unterjährige Änderung unseres Regelwerkes und zum 15.12.2024 die Bekanntgabe B22 der FV-NE in Kraft zu setzen. Das Regelwerk steht den Zugangsberechtigten unter diesem Link zur Einsicht und Download ab dem 19.04.24 zur Verfügung:

PDF-Downloadlink:
Aktualisierung der Nutzungsbedingungen (SNB/NBS) von EIU durch Inkraftsetzung der B 22 zur FV-NE zum 15.12.2024

Die B 22 zur FV-NE wird unverzüglich vorläufiger verbindlicher Bestandteil der für die Netzfahrplanperiode 2025 gültigen Schienennetz-Nutzungsbedingungen, mit der Besonderheit, dass die Regelungen der B 22 zur FV-NE erst zum Netzfahrplanwechsel am 15.12.2024 in Kraft treten. Ziel ist die Sicherheit des Eisenbahnbetriebes. Andernfalls wäre die Sicherheit bedroht, wenn keine unterjährige Änderung der SNB für die Netzfahrplanperiode 2025 erfolgen würde. In Bezug auf § 19 Abs. 6 Satz 4 ERegG hinsichtlich erforderliche Stellungnahmeverfahrens verweisen wir auf das vorab vom VDV durchgeführte Stellungnahmeverfahren.

SNB/NBS

Gemäß Eisenbahninfrastruktur-Benutzungsverordnung (EIBV) §4 Abs. 5 Satz 2 sowie § 21 Abs. 7 gibt die VWE die Endgültige Fassung ihrer Schienennetz-Benutzungsbedingungen (SNB) und  Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen (NBS) sowie deren Entgeltlisten  hiermit bekannt.
 

NBS

 
Der Allgemeine Teil (AT) der NBS entsprechen dem aktuellen Stand der Empfehlung des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV).

Der Besondere Teil der NBS wurde komplett neu verfasst. Hierzu zählen auch die Einführung neuer Entgeltgrundsätze und einer neuen Entgeltliste.
 

SNB

 
Die SNB BT enthalten unterjährige Änderungen hinsichtlich redaktioneller und betrieblichen Angelegenheiten.
 
 
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