VBN-Mobilitätsgarantie

Bitte beachten Sie, dass die VBN-Mobilitätsgarantie für AllerBus ausschließlich für die Linienbusse der Verdener Verkehrsgesellschaft im Linienbündel Verden-Ost gilt. Die Linienbusse der Verden-Walsroder Eisenbahn GmbH im Landkreis Heidekreis fallen nicht unter die VBN-Mobilitätsgarantie.

Das Wichtigste in Kürze

Die ausführlichen Bedingungen finden Sie auf der Seite zur VBN-Mobilitätsgarantie (öffnet in neuem Tab).

Wer kann die VBN-Mobilitätsgarantie in Anspruch nehmen?

Nutzerinnen und Nutzer einer Vielzahl von Einzel- und ZeitTickets des VBN-Tarifs.

Wann kann die VBN-Mobilitätsgarantie in Anspruch genommen werden?

Grundsätzlich bei Verspätung am Fahrtziel ab 21 Minuten, unabhängig davon, ob Sie eine Direktverbindung oder Umsteigeverbindung genutzt haben. Der Grund für die Verspätung ist unerheblich.

Wie viele Garantiefälle können beantragt werden?

Die Anzahl der Fälle pro Antragstellerin oder Antragsteller ist auf maximal zwei pro Tag und zehn pro Monat begrenzt. Die Summe der Erstattungen ist auf den Wert des jeweiligen Einzel- beziehungsweise ZeitTickets begrenzt.

Wie hoch ist die Entschädigung?

Je nachdem, ob ein Einzel- oder ZeitTicket genutzt wurde und welches Ticket konkret, werden zwischen 1 Euro und 6 Euro ausgezahlt, in Einzelfällen auch mehr.

Werden Taxikosten erstattet?

In bestimmten Fällen besteht die Möglichkeit zur Erstattung von Taxikosten bis zu 25 Euro.

Welche Fristen müssen eingehalten werden?

Der Antrag auf Entschädigung ist binnen 7 Tagen online an den VBN zu richten. Die Frist beginnt mit dem auf den Vorfall folgenden Tag.

Garantieausschluss

Die VBN-Mobilitätsgarantie ist eine freiwillige Leistung des VBN für seine Fahrgäste. Eine gesetzliche Verpflichtung, eine solche Garantie vorzusehen, besteht nicht. Der VBN behält sich das Recht vor, bei Missbrauch der Garantie Fahrgäste von einer Entschädigung auszuschließen.

Den Antrag können Sie über das Online-Garantieformular des VBN (öffnet in neuem Tab) stellen.