Neue Maskenregelung im ÖPNV

 Pressemiteilung vom 04.10.2022 

In allen Bussen, Straßenbahnen und Zügen des VBN-Landes gilt weiterhin:

Maskenpflicht in Niedersachsen:

  • Medizinische Maskenpflicht für Kinder, Jugendliche und Erwachsene ab 6 Jahren (FFP2, Standards KN95 oder N95, OP-Masken oder gleichwertige Masken). Info hier.

Sonstiges:

  • Bundesland Bremen und Niedersachsen: Keine Maskenplicht für Kleinkinder bis einschließlich 5 Jahre.
  • Bundesland Bremen und Niedersachsen: Keine Maskenpflicht an Haltestellen und Bahnhöfen.
  • Bundesland Bremen und Niedersachsen: Keine Maskenpflicht für Personen mit einer ärztlich bescheinigten gesundheitlichen Beeinträchtigung, einer Behinderung sowie für Gehörlose, Schwerhörige und deren Begleitpersonen.
  • Bußgeld: Im Bundesland Bremen wird ein Verstoß gegen die Maskenpflicht mit 50 Euro, in Niedersachsen mit mindestens 100 Euro geahndet.

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3G-Regeln im ÖPNV ausgesetztWir sind Stärker

 Pressemiteilung vom 22.03.2022, aktualisiert am 28.04.2022

3G im VBN-Land:

  • Niedersachsen: Mit Gültigkeit ab Sonnabend, 19. März, ist die 3G-Regel im ÖPNV ausgesetzt.
  • Bundesland Bremen: Mit Gültigkeit ab Dienstag, 22. März, ist die 3G-Regel im ÖPNV ausgesetzt.

Maskenpflicht in Niedersachsen:

  • FFP2-Maskenpflicht (FFP2, Standards KN95/N95 oder gleichwertiges Schutzniveau) für Personen ab 14 Jahren in sämtlichen Bussen, Zügen und Straßenbahnen des ÖPNV sowie "vollständig geschlossenen Räumen" wie Bahnhöfen oder Vorverkaufsstellen.
  • "Alltagsmaske" für Kinder und Jugendliche von 6 bis 13 Jahren. Infos siehe hier.

Sonstiges:

  • Bundesland Bremen und Niedersachsen: Keine Maskenpflicht in offenen Haltestellenbereichen.
  • Bundesland Bremen und Niedersachsen: Keine Maskenplicht für Kleinkinder bis einschließlich 5 Jahre.
  • Bundesland Bremen und Niedersachsen: Keine Maskenpflicht für Personen mit einer ärztlich bescheinigten gesundheitlichen Beeinträchtigung, einer Behinderung sowie für Gehörlose, Schwerhörige und deren Begleitpersonen.
  • Bußgeld: Im Bundesland Bremen wird ein Verstoß gegen die Maskenpflicht mit 50 Euro, in Niedersachsen mit mindestens 100 Euro geahndet.
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Der ÖPNV als wichtiger Faktor - auch während der Coronazeit

 
Es gibt viele gute Gründe, auch während der Zeiten von Corona die öffentlichen Verkehrsmittel aufzusuchen. Nicht nur die Maskenpflicht in Bussen und Bahnen, sondern auch der ständige Luftaustausch durch Klimaanlagen und das ständige Öffnen der Tür(en) sowie weitere wichtige Faktoren tragen dazu bei, dass der ÖPNV kein Corona-Hotspot ist, wie es viele Menschen befürchten.
 
Inzwischen konnte der öffentliche Personenverkehr schon viele Menschen zurückgewinnen. In der zweiten Phase der Kampagne #BesserWeiter sollen Fahrgäste, die in den letzten Monaten das Fahren im öffentlichen Personenverkehr vermieden oder mit Bedenken und Ängsten genutzt haben, sensibilisiert werden. Dies geschieht in den nächsten Wochen unter dem Motto "Ich bin Wiedereinsteiger!".
 
Alles zur Kamapgne #BesserWeiter sowie viele weitere nützliche Informationen zum Thema Corona im ÖPNV finden Sie hier. 
 
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VDV-Umfrage bestätigt geringes Ansteckungsrisiko in Bus und Bahn

Pressemitteilung vom 02.11.2020

Laut einer aktuellen Umfrage des Branchenverbands VDV gibt es unter den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im ÖPNV nur eine sehr geringe Zahl an Corona-Infektionen. Dem Verband liegen inzwischen Rückmeldungen von 94 Nahverkehrsunternehmen aus ganz Deutschland vor. Bei den dort fast 80.000 Beschäftigten gibt es seit Beginn der Pandemie insgesamt 233 bestätigte Corona-Infektionen. Das entspricht einer Quote von 0,29 %, der bundesweite Wert in der Gesamtbevölkerung liegt mit 0,54 % (Stand: 27.10.) fast doppelt so hoch. „Dieses Ergebnis untermauert sehr eindeutig das, was diverse nationale und internationale wissenschaftliche Untersuchungen und unabhängige Experten bereits festgestellt haben: Der ÖPNV ist kein Corona-Hotspot, die Ansteckungsgefahr im öffentlichen Nahverkehr ist äußerst gering. Es zeigt zudem, dass die im ÖPNV ergriffenen Maßnahmen wie Maskenpflicht, regelmäßiges und umfangreiches Lüften der Fahrzeuge und intensivere Reinigung erfolgreich zur Eindämmung des Coronavirus beitragen“, so VDV-Präsident Ingo Wortmann.

Unter den 94 Unternehmen, die sich bislang an der Umfrage des VDV beteiligt haben, sind sowohl zahlreiche Groß- und Mittelstädte aus Ballungsräumen als auch kleinere Unternehmen aus eher ländlichen Gebieten in ganz Deutschland. Die Ergebnisse sind daher repräsentativ und aussagekräftig für die gesamte Branche. Der Verband hat dabei nicht nur nach der Gesamtzahl der Infektionen in den Unternehmen gefragt, sondern auch aufgeschlüsselt nach den verschiedenen Berufsgruppen. Dabei stehen besonders die Beschäftigten im Fokus, die im Rahmen ihrer Tätigkeit direkten Kundenkontakt haben. Dazu zählen Fahrausweisprüfer*innen, Service- und Sicherheitspersonal mit Kundenkontakt und Fahrpersonal, insbesondere Busfahrer*innen.

Bislang ein Corona-Fall bei Kontrolleuren und Sicherheitspersonal
„In diesen Berufsgruppen vermutet man aufgrund des täglich mehrstündigen Aufenthalts in den Fahrzeugen und durch den Kontakt mit Fahrgästen natürlich erhöhte Infektionsrisiken, aber das konnte durch die Umfrage nicht bestätigt werden. Im Gegenteil: Bei den Kontrolleuren und beim Sicherheitspersonal haben wir bislang einen gemeldeten Corona-Fall. Beim Servicepersonal mit Kundenkontakt, also zum Beispiel in den Kundencentern, liegt die Quote der Infizierten bei 1,05 %“, so Wortmann. Beim Fahrpersonal, der mit Abstand größten Berufsgruppe, liegt die Quote insgesamt über alle Fahrberufe bei 0,39 %.  Bei den Busfahrer*innen, die im Gegensatz zu Straßen- und U-Bahn-Fahrer*innen bzw. Zugführer*innen nicht komplett abgetrennt vom Fahrgastinnenraum sitzen, ist die Quote mit 0,28 % sogar noch geringer.


Nur 9 der 233 Corona-Infizierten haben sich nachweislich im Dienst angesteckt
Der VDV hat bei seinen Mitgliedsunternehmen auch abgefragt, wo die infizierten Beschäftigten sich angesteckt haben. Das Ergebnis: Nur 9 der 233 bestätigten Corona-Infektionen haben nachweislich während des Dienstes stattgefunden. 132 Infizierte haben sich außerhalb des Dienstes angesteckt, bei den übrigen 92 Fällen ist der Ansteckungsort nicht eindeutig nachzuweisen. „Wenn man sich im ÖPNV an die geltenden Corona-Regeln hält und sich umsichtig verhält, dann ist das Ansteckungsrisiko sehr gering. Für unsere Fahrgäste nochmal geringer als für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Denn viele unserer Beschäftigten halten sich berufsbedingt täglich mehrere Stunden in Bussen und Bahnen auf, während die Kundinnen und Kunden eine viel kürzere Zeit mit uns unterwegs sind. Wir werden selbstverständlich weiterhin alle nötigen Maßnahmen zur Minimierung des Infektionsrisikos konsequent umsetzen, von der Kontrolle der Maskenpflicht über Reinigungs- und Hygienemaßnahmen bis zu Information, Aufklärung und Sensibilisierung der Fahrgäste. Damit der ÖPNV auch während der Pandemie ein sicheres und zuverlässiges Verkehrsmittel für alle bleibt“, so Wortmann abschließend.

Quelle: https://www.vdv.de/presse.aspx?id=fcc0c57e-8746-438f-b034-2d73d956a5b0&mode=detail

VDV - Verband Deutscher Verkehrsunternehmen

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