3G-Regeln im Ă–PNV ausgesetzt
Pressemiteilung vom 22.03.2022, aktualisiert am 28.04.2022
3G im VBN-Land:
- Niedersachsen: Mit Gültigkeit ab Sonnabend, 19. März, ist die 3G-Regel im ÖPNV ausgesetzt.
- Bundesland Bremen: Mit Gültigkeit ab Dienstag, 22. März, ist die 3G-Regel im ÖPNV ausgesetzt.
Maskenpflicht in Niedersachsen:
- FFP2-Maskenpflicht (FFP2, Standards KN95/N95 oder gleichwertiges Schutzniveau) für Personen ab 14 Jahren in sämtlichen Bussen, Zügen und Straßenbahnen des ÖPNV sowie "vollständig geschlossenen Räumen" wie Bahnhöfen oder Vorverkaufsstellen.
- "Alltagsmaske" fĂĽr Kinder und Jugendliche von 6 bis 13 Jahren. Infos siehe hier.
Sonstiges:
- Bundesland Bremen und Niedersachsen: Keine Maskenpflicht in offenen Haltestellenbereichen.
- Bundesland Bremen und Niedersachsen: Keine Maskenplicht fĂĽr Kleinkinder bis einschlieĂźlich 5 Jahre.
- Bundesland Bremen und Niedersachsen: Keine Maskenpflicht für Personen mit einer ärztlich bescheinigten gesundheitlichen Beeinträchtigung, einer Behinderung sowie für Gehörlose, Schwerhörige und deren Begleitpersonen.
- BuĂźgeld: Im Bundesland Bremen wird ein VerstoĂź gegen die Maskenpflicht mit 50 Euro, in Niedersachsen mit mindestens 100 Euro geahndet.
Sehr geehrte Fahrgäste,
gem. der Änderungen des Infektionsschutzgesetzes gilt ab morgen in allen Bussen der Verden-Walsroder Eisenbahn GmbH und Verdener Verkehrsgesellschaft mbH (AllerBus) die 3G-Regel.
Das bedeutet, dass jeder Fahrgast einen Nachweis bei sich führen muss, dass er vollständig geimpft, genesen oder getestet ist. Der Testnachweis muss dabei negativ sein und gilt bei Antigen-Schnelltests 24 Stunden bzw. bei PCR-Tests 48 Stunden.
Wir bitten alle Fahrgäste, in unseren Linienbussen ihren 3G-Status in Papierform oder als digitalen Nachweis bei sich zu führen und bei den stichprobeartigen Kontrollen seitens AllerBus oder der Ordnungsämter vorzuweisen.
SchĂĽler:innen sind von dieser Regelung ausgenommen!
Ferner gelten weiterhin folgende Regeln, die zu beachten sind:
Maskenpflicht:
- In sämtlichen Bussen, Zügen und Straßenbahnen des ÖPNV.
- In "vollständig geschlossenen Räumen" wie Bahnhöfen oder Vorverkaufstellen.
- "Medizinische Maskenpflicht" der Norm FFP2, KN95/N95, OP-Masken oder einer "gleichwertigen Maske" fĂĽr Personen ab 14 Jahren.
- Maskenpflicht („Alltagsmaske“) für Kinder und Jugendliche von 6 bis 13 Jahren.
Sonstiges:
-
Keine Maskenpflicht in offenen Haltestellenbereichen.
-
Keine Maskenplicht fĂĽr Kleinkinder bis 5 Jahre (einschlieĂźlich).
-
Keine Maskenpflicht für Personen mit einer ärztlich bescheinigten gesundheitlichen Beeinträchtigung, einer Behinderung sowie für Gehörlose, Schwerhörige und deren Begleitpersonen.
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Kontrolle und Verhängung von Bußgeldern durch die Ordnungsämter, hilfsweise die Polizei.
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Neue Regeln zur Maskenpflicht in den Bussen der VWE/VVG (AllerBus)
Pressemitteilung vom 26.04.2021
Sehr geehrte Fahrgäste,
mit Inkrafttreten der Bundesnotbremse am 24.04.2021 und der erlassenen AllgemeinverfĂĽgungen der jeweiligen Landkreise gelten von nun an folgende Regeln auf allen AllerBus Linien:
- Das Tragen einer Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) ist verpflichtend. Medizinische OP-Masken sind keine vergleichbaren Masken und dĂĽrfen daher nicht mehr in unseren Bussen getragen werden.
- Die Verpflichtung gilt bereits fĂĽr Kinder ab 6 Jahren
Ausgenommen von dieser Regelung sind:
- Personen, die ärztlich bescheinigt aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung, einer ärztlich bescheinigten chronischen Erkrankung oder einer Behinderung keine Atemschutzmaske tragen können und
- gehörlose und schwerhörige Menschen und Personen, die mit diesen kommunizieren, sowie ihre Begleitpersonen
- Kinder, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass unsere Fahrerinnen und Fahrer dazu angehalten sind, die Regeln zu kontrollieren. Fahrgäste werden gebeten, sich vor Fahrtantritt über den Inzidenzwert und den aktuellen Regelungen zu informieren. Die Missachtung kann zum Ausschluss der Beförderung führen.
- ab heute (25. Januar) in Niedersachsen
- ab Montag, 1. Februar, in Bremen und Bremerhaven
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VDV-Umfrage bestätigt geringes Ansteckungsrisiko in Bus und Bahn
Laut einer aktuellen Umfrage des Branchenverbands VDV gibt es unter den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im ÖPNV nur eine sehr geringe Zahl an Corona-Infektionen. Dem Verband liegen inzwischen Rückmeldungen von 94 Nahverkehrsunternehmen aus ganz Deutschland vor. Bei den dort fast 80.000 Beschäftigten gibt es seit Beginn der Pandemie insgesamt 233 bestätigte Corona-Infektionen. Das entspricht einer Quote von 0,29 %, der bundesweite Wert in der Gesamtbevölkerung liegt mit 0,54 % (Stand: 27.10.) fast doppelt so hoch. „Dieses Ergebnis untermauert sehr eindeutig das, was diverse nationale und internationale wissenschaftliche Untersuchungen und unabhängige Experten bereits festgestellt haben: Der ÖPNV ist kein Corona-Hotspot, die Ansteckungsgefahr im öffentlichen Nahverkehr ist äußerst gering. Es zeigt zudem, dass die im ÖPNV ergriffenen Maßnahmen wie Maskenpflicht, regelmäßiges und umfangreiches Lüften der Fahrzeuge und intensivere Reinigung erfolgreich zur Eindämmung des Coronavirus beitragen“, so VDV-Präsident Ingo Wortmann.
Unter den 94 Unternehmen, die sich bislang an der Umfrage des VDV beteiligt haben, sind sowohl zahlreiche Groß- und Mittelstädte aus Ballungsräumen als auch kleinere Unternehmen aus eher ländlichen Gebieten in ganz Deutschland. Die Ergebnisse sind daher repräsentativ und aussagekräftig für die gesamte Branche. Der Verband hat dabei nicht nur nach der Gesamtzahl der Infektionen in den Unternehmen gefragt, sondern auch aufgeschlüsselt nach den verschiedenen Berufsgruppen. Dabei stehen besonders die Beschäftigten im Fokus, die im Rahmen ihrer Tätigkeit direkten Kundenkontakt haben. Dazu zählen Fahrausweisprüfer*innen, Service- und Sicherheitspersonal mit Kundenkontakt und Fahrpersonal, insbesondere Busfahrer*innen.
Bislang ein Corona-Fall bei Kontrolleuren und Sicherheitspersonal
„In diesen Berufsgruppen vermutet man aufgrund des täglich mehrstündigen Aufenthalts in den Fahrzeugen und durch den Kontakt mit Fahrgästen natürlich erhöhte Infektionsrisiken, aber das konnte durch die Umfrage nicht bestätigt werden. Im Gegenteil: Bei den Kontrolleuren und beim Sicherheitspersonal haben wir bislang einen gemeldeten Corona-Fall. Beim Servicepersonal mit Kundenkontakt, also zum Beispiel in den Kundencentern, liegt die Quote der Infizierten bei 1,05 %“, so Wortmann. Beim Fahrpersonal, der mit Abstand größten Berufsgruppe, liegt die Quote insgesamt über alle Fahrberufe bei 0,39 %. Bei den Busfahrer*innen, die im Gegensatz zu Straßen- und U-Bahn-Fahrer*innen bzw. Zugführer*innen nicht komplett abgetrennt vom Fahrgastinnenraum sitzen, ist die Quote mit 0,28 % sogar noch geringer.
Nur 9 der 233 Corona-Infizierten haben sich nachweislich im Dienst angesteckt
Der VDV hat bei seinen Mitgliedsunternehmen auch abgefragt, wo die infizierten Beschäftigten sich angesteckt haben. Das Ergebnis: Nur 9 der 233 bestätigten Corona-Infektionen haben nachweislich während des Dienstes stattgefunden. 132 Infizierte haben sich außerhalb des Dienstes angesteckt, bei den übrigen 92 Fällen ist der Ansteckungsort nicht eindeutig nachzuweisen. „Wenn man sich im ÖPNV an die geltenden Corona-Regeln hält und sich umsichtig verhält, dann ist das Ansteckungsrisiko sehr gering. Für unsere Fahrgäste nochmal geringer als für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Denn viele unserer Beschäftigten halten sich berufsbedingt täglich mehrere Stunden in Bussen und Bahnen auf, während die Kundinnen und Kunden eine viel kürzere Zeit mit uns unterwegs sind. Wir werden selbstverständlich weiterhin alle nötigen Maßnahmen zur Minimierung des Infektionsrisikos konsequent umsetzen, von der Kontrolle der Maskenpflicht über Reinigungs- und Hygienemaßnahmen bis zu Information, Aufklärung und Sensibilisierung der Fahrgäste. Damit der ÖPNV auch während der Pandemie ein sicheres und zuverlässiges Verkehrsmittel für alle bleibt“, so Wortmann abschließend.
Quelle: https://www.vdv.de/presse.aspx?id=fcc0c57e-8746-438f-b034-2d73d956a5b0&mode=detail
VDV - Verband Deutscher Verkehrsunternehmen
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„Sicher im ÖPNV: Wir tragen Maske in Bus und Bahn“
Vereinbarung zur Zusammenarbeit zwecks Durchsetzung der Maskentragepflicht im Nahverkehr (Allgemeines Schreiben)
Wir alle möchten die Corona-Pandemie so schnell wie möglich überwinden. Dazu kann nahezu jedermann mit einfachen, aber wirkungsvollen Maßnahmen beitragen: Denn insbesondere die Einhaltung der Hygienemaßnahmen, des Mindestabstands und das Tragen einer Maske sind elementare Bedingung, um die Corona-Pandemie einzudämmen. Das Land Niedersachsen hat deshalb das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung bei der Benutzung von Bus und Bahn sowie an den Haltestellen für alle Fahrgäste vorgeschrieben. Fahrgäste, die sich nicht daranhalten, können von der Beförderung ausgeschlossen werden. Verstöße stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Ausnahmen gibt es nur bei gesundheitlichen Gründen sowie für Kinder unter sechs Jahren. Die bisherige Erfahrung zeigt: Fast alle Fahrgäste befolgen die verpflichtende Aufforderung – doch leider noch nicht alle. Aber nur wenn alle eine Maske tragen, wird es gelingen, die Pandemie wirkungsvoll zu stoppen.
Wir – die zuständigen niedersächsischen Ministerien und die Verkehrsunternehmen des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen, schließen zum Schutz der Fahrgäste eine gemeinsame Sicherheitspartnerschaft „Sicher im ÖPNV: Wir tragen Maske in Bus und Bahn“ zur vollständigen Umsetzung der Maskentragepflicht im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in Niedersachsen. Die Fahrgäste sollen sich darauf verlassen können, dass die Nutzung des ÖPNV in Niedersachsen sicher ist und der Gesundheitsschutz von Fahrgästen und Fahrpersonal hohe Priorität genießt. Die Verkehrsunternehmen werden über alle ihnen zur Verfügung stehenden Medien, insbesondere aber auch beim Einstieg in Bus und Bahn, die Fahrgäste auf das Tragen einer Maske hinweisen. Sie werden im Rahmen ihrer Möglichkeiten in den Bussen und Bahnen aktiv mit ihrem Personal auf das Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung hinwirken. Notfalls werden die Verkehrsunternehmen die Fahrt erst fortsetzen, wenn alle Fahrgäste (wieder) eine Maske tragen. Sollte es erforderlich sein, so werden sie die Polizei zur Unterstützung rufen. Im Rahmen ihrer Möglichkeiten wird die Polizei das Tragen einer Maske durchsetzen, den Fahrgast aus Bus und Bahn entfernen und/oder ordnungsrechtliche Maßnahmen einleiten.
Wir werden gemeinsam alle Anstrengungen unternehmen, unsere gute Zusammenarbeit weiter intensivieren, uns bei unserer Arbeit gegenseitig unterstützen und gezielt z.B. im Rahmen von gemeinsamen Schwerpunktkontrollen, für die Umsetzung der Maskentragepflicht im ÖPNV sorgen. Wir wollen damit unseren aktiven Beitrag zur Eindämmung und zur Überwindung der Pandemie leisten und die uns übertragenen Aufgaben durch eine partnerschaftliche Zusammenarbeit in bestmöglicherweise realisieren. Wir fordern alle Fahrgäste auf, uns bei diesem Ziel aktiv zu unterstützen und mit gutem Beispiel voranzugehen.
AllerBus begrüßt die Vereinbarungen und leitet alles mögliche in die Wege zur Um- und Durchsetzung der neuen Verordnungen. #BesserWeiter